Der Brief der Ministerin vom 17.08.23 finden Sie hier: Brief der Ministerin

Freistellung gemäß Runderlass

„Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“1)

 

 

Zur Vorlage bei der Schulleitung

 

Name, Vorname der Schülerin/des Schülers

     

 

Klasse/Jahrgang

     

Religionszugehörigkeit2)

     

 

 

  1. Für die Teilnahme an folgender religiöser Veranstaltung wird am
    in der Zeit von
          Uhr bis       Uhr um Freistellung vom Unterricht gebeten.3)

☐  Allerheiligen (katholisch)                                    ☐  Ida-Ezi / Fest zu Ehren Gottes (jesidisch)

☐  Asure (alevitisch)                                              ☐  Jom Kippur / Versöhnungstag (jüdisch)

☐  Buß- und Bettag (evangelisch)                           ☐  Opferfest (islamisch)

☐  Carsema Sere Sale / Neujahrsfest (jesidisch)     ☐  Pessach / Passahfest (jüdisch)

☐  Epiphaniastag (evangelisch)                              ☐  Rosch-Haschana / Neujahrsfest (jüdisch)

☐  Fest des Fastenbrechens (islamisch)                 ☐  Schawuot / Wochenfest (jüdisch)

☐  Fronleichnam (katholisch)                                  ☐  Schemini Azeret / Schlussfest (jüdisch)

☐  Gründonnerstag (evangelisch, katholisch)          ☐  Simchat Thora / Freudenfest (jüdisch)

☐  Heiligedreikönigstag (katholisch)                        ☐  Sukkot / Laubenhüttenfest (jüdisch)

☐  Hizir Lokmasi (alevitisch)                                   ☐       

 

  1. Befreiung vom Schulbesuch3)

 

Tag nach der Erstkommunion, Konfirmation und entsprechende Feiern anderer Religionen

 

     

 

III. Kirchliche Rüstzeiten3)

 

z. B. Aktive Teilnahme an Kirchentagen

 

     

 

 

Mir ist bekannt, dass versäumte Unterrichtsinhalte aufgearbeitet werden müssen.

 

 

     

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Datum                                        Unterschrift Schülerin/Schüler                                     Unterschrift Erziehungsberechtigte/r

 

 

Kenntnisnahme: Klassenlehrkraft Tutor/in

     

Datum                                        Unterschrift

 

1)          RdErl. d. MK v. 15.10.2019 „Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“ (SVBl. S. 620) — 36.3-82013 — VORIS 22410 —; gemäß Bekanntmachung der jeweils aktuellen religiösen Feiertage im Schulverwaltungsblatt in Absprache mit den Religionsgemeinschaften ist bei mehrtägigen Feierlichkeiten jeweils für den ersten Tag des Festes Unterrichtsbefreiung zu gewähren.

2)          Bescheinigung über die Religionszugehörigkeit ist ggf. nachzureichen.

3)          Für jede Freistellung ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

 

 

Die PDF-Version des Antrages finden Sie hier: Antrag auf Beurlaubung aus relig. Gründen

Mittagsverpflegung an der GS Blumlage / Altstadt

Das Mittagessen, das wir von der Küche des Vier Generationen Parks aus Wathlingen von montags bis donnerstags geliefert bekommen, nehmen die Kinder  in der Alten Exerzierhalle neben dem Neuen Rathaus ein, da unsere Mensa zurzeit neu gebaut wird.

Sie können gemeinsam mit Ihrem Kind einige Wochen im Voraus das Mittagessen aus zwei Menüvorschlägen auswählen. Täglich wird ein „vegetarisches“ und ein „nicht vegetarisches“ Menü angeboten. Auch ein Salat wird angeboten.

Spezielle Kost bei Allergien und/oder Unverträglichkeiten (glutenfrei, laktosefrei, vegan...) kann leider nicht angeboten werden. Es besteht aber die Möglichkeit, Essen von zu Hause mitzubringen und vor Ort zu essen

Die Anmeldung zur Mittagsverpflegung erfolgt über die Schule und sind bis 12.:00 Uhr des Vortags möglich.

Die Kinder der 1. und 2. Klassen gehen um 12.30 Uhr, die Kinder der 3. und 4. Klassen gehen um 13.30 Uhr zum Essen.

Bei Fragen, Wünschen, Anregungen, Problemen bezüglich des Mittagessen wenden Sie sich bitte direkt an unsere 

Ganztagskoordinatorin Frau Pröve unter der

Telefonnummer 05141–3493231 oder per

E-mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Kosten

Das Mittagessen kostet zurzeit 4,20 € pro Tag. Die Abrechnung erfolgt monatlich rückwirkend für die Schultage, an denen ein Essen zur Verfügung gestellt wurde. Deshalb können die Abrechnung-/ Abbuchungsbeträge von Monat zu Monat variieren.

Für Empfänger von Leistungen nach SGBII, SGB XII, von Wohngeld, Kinderzuschlag und Asylbewerberleistungsgesetz werden die Kosten aus dem Teilhabepaket des Bundes übernommen. Hierfür muss eine Zweitschrift des aktuellen Nachweis der Kostenübernahme zusammen mit der Anmeldung zur Schulverpflegung eingereicht werden.

Zu Beginn jeden Monats muss das Geld im Voraus verbucht sein. Wir empfehlen hierzu einen Dauerauftrag einzurichten, da ein Lastschriftverfahren nicht möglich ist.

Bei Abwesenheit, wie z.B. bei einer Erkrankung, bei Kuraufenthalt, bei Ausflügen, bei Klassenfahrten Ihres Kindes muss das Essen im Voraus abbestellt werden, spätestens bis 08:30 Uhr des aktuellen Tages.

Noch ein wichtiger Hinweis für alle Eltern: Es kann nur Essen bestellt werden,
wenn immer mindestens 4,20 € Guthaben vorhanden sind.

 

Kontonummer:

Die Zahlungen müssen auf das Essenskonto der

Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

IBAN: DE87 2695 1311 0091 199182

überwiesen werden.

 

 

 

Klassen:

  • Klasse 1a: Frau Lerbs
  • Klasse 1b: Frau Pelz
  • Klasse 1c: Frau Hage
  • Klasse 2a: Frau Gottlieb / Frau Hardinghaus
  • Klasse 2b: Frau Steffens-Mittelberg
  • Klasse 2c: Frau Graß-Suray
  • Klasse 3a: Frau Benk
  • Klasse 3b: Frau Kirves
  • Klasse 3c: Frau Wahrendorff
  • Klasse 4a: Frau Jürgensen
  • Klasse 4b: Frau Lehmann
  • Klasse 4c: Frau Schummer

Weitere Kolleginnen und Kollegen, die uns unterstützen, sind:

  • Frau Kaulbars
  • Frau Kornas
  • Frau Klose
  • Frau Krüger
  • Frau Stephany

Schulleitung und vieles mehr:

Frau Kornas              

Konrektorin

Frau Graß-Suray

 

Verlässlichkeit:

  • Frau Hage
  • Frau Lindner
  • Frau Kraml                           
  • Frau Ottenbreit

Vertretungslehrkräfte:

  • Frau Lindner
  • Frau Ottenbreit  

Förderschullehrkräfte

  • Frau Burje
  • Frau Neumann
  • Frau Schmidt

Schulsozialarbeiterin

  • Frau Löchelt